Abschaffung Strahlenschutzmittel für Patient*innen

Basierend auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen empfehlen das Bundesamt für Gesundheit und die Schweizerische Gesellschaft für Strahlenbilogie und Medizinische Physik, in der medizinischen Bildgebung, d.h. in der konventionellen Radiologie, Mammographie, Durchleuchtung und CT, auf Strahlenschutzmittel zu verzichten.

Daher hat sich die Radioviva entschieden, Patientinnen und Patienten ab sofort keine Strahlenschutzmittel mehr abzugeben. Zur Optimierung der Strahlenexposition setzen wir auf modernste Technik, die korrekte Lagerung und hohe Fachkompetenz.

Die neue Richtlinie gilt nicht für das Tragen von Schutzmittel für Mitarbeitende und Dritte im Raum, hier besteht weiterhin Schutzpflicht.

 

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